Einkaufen & Gutes tunGeld spendenTierfutter spendenVereineEuer Beitrag
Startseite
Einkaufen & Gutes tun
Geld spenden
Tierfutter spenden
Vereine
Euer Beitrag
Verein registrieren
Erinnerungsfunktion
So funktioniert es
Fragen und Antworten
Feedback geben

 

Zusätzliche Informationen und Links

An was wir glauben

Wir glauben an Menschen,
die sich für eine gute Sache einsetzen.
Wir glauben an Vereine,
die vor Ort aktiv sind.
Wir glauben an Unternehmen,
die Verantwortung wahrnehmen.

Das Gooding-Manifest

Gooding ist transparent

  • Fragen und Antworten
  • Amazon Smile

Rechtliches

  • AGB und Datenschutzbestimmungen
  • Cookie Einstellungen
  • Impressum

Bleib in Verbindung

Futterspenden-Apps

  • feed a dog
  • feed a cat
copyright by Gooding
Barrierefreiheits-Symbol
Barrierefreiheit liegt uns am Herzen: Wir möchten, dass möglichst viele Menschen unsere Plattform problemlos nutzen können.
Noch sind wir nicht am Ziel – aber wir sind mit voller Energie dabei, das zu ändern!

18.236 Vereine | 22,1 Mio € gesammelt22.119.868 € gesammelt

Förderverein Liebfrauenschule Gelsenkirchen e.V. Header

Förderverein Liebfrauenschule Gelsenkirchen

Gelsenkirchen
Schon
0
gute Taten

So kannst du helfen:

Einkaufen & Gutes tun

Geld spenden

Wir über uns

Zweck des Vereins:

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Belange der Schule, insbesondere die Förderung
- der schulischen Veranstaltungen in den Bereichen Sport, Spiel und Musik
- der Anschaffung von Spielgeräten und Instrumenten
- der Unterstützung bei Schulausflügen
- der pädagogischen Arbeit an der Schule
durch die Mitglieder im Zusammenwirken mit dem Lehrerkollegium, dem OGS-Team und der Schulpflegschaft.

Aufgaben des Vereins:

Aufgabe des Vereins ist die Bereitstellung von Geldmitteln und Sachwerten für notwendige, dem Zweck der Schule dienende Maßnahmen, für die der Schuletat keine oder nur unzureichende Mittel vorsieht.
Die zur Erreichung seiner Zwecke benötigten Mittel erwirbt der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Stiftungen.
Darüber hinaus will der Verein die Interessen der Schule und ihrer Schüler in der Öffentlichkeit wahren und durch Initiativen fördern.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die vorstehend bezeichneten Aufgaben können durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen der steuerbegünstigten Zwecke erforderlichenfalls erweitert oder beschränkt werden, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf.

Zweck des Vereins:

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Belange der Schule, insbesondere die Förderung
- der schulischen Veranstaltungen in den Bereichen Sport, Spiel und Musik
- der Anschaffung von Spielgeräten und Instrumenten
- der Unterstützung bei Schulausflügen
- der pädagogischen Arbeit an der Schule
durch die Mitglieder im Zusammenwirken mit dem Lehrerkollegium, dem OGS-Team und der Schulpflegschaft.

Aufgaben des Vereins:

Aufgabe des Vereins ist die Bereitstellung von Geldmitteln und Sachwerten für notwendige, dem Zweck der Schule dienende Maßnahmen, für die der Schuletat keine oder nur unzureichende Mittel vorsieht.
Die zur Erreichung seiner Zwecke benötigten Mittel erwirbt der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Stiftungen.
Darüber hinaus will der Verein die Interessen der Schule und ihrer Schüler in der Öffentlichkeit wahren und durch Initiativen fördern.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die vorstehend bezeichneten Aufgaben können durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen der steuerbegünstigten Zwecke erforderlichenfalls erweitert oder beschränkt werden, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf.

Shopping-Link von Förderverein Liebfrauenschule Gelsenkirchen

Für jeden Einkauf über den nachfolgenden Shopping-Link erhält Förderverein Liebfrauenschule Gelsenkirchen automatisch eine Prämie. Es stehen insgesamt 2.025 Prämien-Shops zur Auswahl.
https://einkaufen.gooding.de/foerderverein-der-katholischen-grundschule-an-der-schwalbenstrasse-e-v-129600

Spenden-Link von Förderverein Liebfrauenschule Gelsenkirchen

Das Spenden an Förderverein Liebfrauenschule Gelsenkirchen über den nachfolgenden Spenden-Link ist sicher und transparent. Alle Spender erhalten eine Spendenbescheinigung, die sie steuerlich geltend machen können.
https://spenden.gooding.de/foerderverein-der-katholischen-grundschule-an-der-schwalbenstrasse-e-v-129600

So kannst du helfen:

Einkaufen & Gutes tun

Geld spenden

Erinnerungsfunktion

Unsere Projekte

  • Zirkus 28/29

    Aktiv
  • Erste Hilfe Kurs für Grundschulkinder

    Aktiv