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Wir über uns

- Vermittlung (aktuell 10 IFL eigene Listenhunde auf Pflegestellen deutschlandweit)
- Vermittlungshilfe (wir helfen Tierheimen vorläufig aus Bayern z.B. München, Forchheim, Starnberg, Dachau, Wunsiedl, Schwandorf nund auch deutschlandweit z.B. Bullinothilfe, Aachen, Gelsenkirchen usw. bei der Vermittlung ihrer Listenhunde)
- Aktuell kümmern wir uns um 4 Fälle mit Listenhunden aus der Ukraine und versuchen zu helfen das die Hunde in ihren Familien bleiben dürfen.
- Wir helfen Gemeinden/Behörden bei der Umsetzung des Landeshundegesetz bzw. stehen für Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung
- Wir helfen Privatpersonen und Tierheimen/Vereinen finanziell und unterstützen z.B. bei der Übernahme spezieller Trainingseinheiten oder bei kranken Listenhunden mit z.B. Übernahme der OP/Untersuchungskosten
- Wir leisten Aufklärungsarbeit rund um das Thema Listenhunde deutschlandweit (eigene Veranstaltung Listimania in Oberhausen und Ein Herz für jede Rasse in München, Besuch mehrere Feste mit Infostand)
- Wir bauen Hundehäuser zur Unterbringung in Not geratener Listenhunde
- Wir finanzieren uns fast ausschließlich über Spenden z.B. Auktionen und Verkäufe Spendenware auf Festen/Infoständen

Zweck des Vereins ist der Schutz des Tieres. Diese insbesondere vor psychischen und physischen Schaden zu bewahren. Dies soll durch Aufklärung und Belehrung über das Wesen der Tiere zu gelingen, sowie durch den Einsatz für bessere und artgerechte Haltung und Pflege der Tiere.

Weiter wird der Satzungszweck dadurch erreicht, dass heimatlose, herrenlose, ausgesetzte, misshandelte, kranke, vom Tode bedrohte und/oder in der Obhut von Tierheimen, Tierschutzorganisationen oder –vereinen, Privatpersonen oder Tierschützern befindlichen Tiere im Inland geholfen werden soll. Dies kann insbesondere durch Betreuung und/oder Vermittlungshilfe erfolgen.

Es gibt keine bundeseinheitliche Gesetzgebung. Jedes Bundesland hat seine ganz eigene Hundeverordnung. Keine Verordnung gleicht der anderen. Dies macht es gerade für den Hundehalter, aber auch für den Laien, schwer den Sachverhalt zu verstehen. Die Forschungsergebnisse sollen die Grundlage für eine bundeseinheitliche Gesetzgebung sein und eine sinnvolle Basis zur Hundehaltung ermöglichen. Hund-Halter-Teams sollen gestärkt und Beißvorfälle reduziert werden.

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Es gibt keine bundeseinheitliche Gesetzgebung. Jedes Bundesland hat seine ganz eigene Hundeverordnung. Keine Verordnung gleicht der anderen. Dies macht es gerade für den Hundehalter, aber auch für den Laien, schwer den Sachverhalt zu verstehen. Die Forschungsergebnisse sollen die Grundlage für eine bundeseinheitliche Gesetzgebung sein und eine sinnvolle Basis zur Hundehaltung ermöglichen. Hund-Halter-Teams sollen gestärkt und Beißvorfälle reduziert werden.

Shopping-Link von Institut Forschung Listenhunde e.V.

Für jeden Einkauf über den nachfolgenden Shopping-Link erhält Institut Forschung Listenhunde e.V. automatisch eine Prämie. Es stehen insgesamt 2.025 Prämien-Shops zur Auswahl.
https://einkaufen.gooding.de/institut-forschung-listenhunde-e-v-108122

Spenden-Link von Institut Forschung Listenhunde e.V.

Das Spenden an Institut Forschung Listenhunde e.V. über den nachfolgenden Spenden-Link ist sicher und transparent. Alle Spender erhalten eine Spendenbescheinigung, die sie steuerlich geltend machen können.
https://spenden.gooding.de/institut-forschung-listenhunde-e-v-108122

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