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Wir über uns

Schützengesellschaft von 1848 Hagenburg - Altenhagen e.V.

Der Verein führt den Namen: Schützengesellschaft von 1848 Hagenburg - Altenhagen e.V.. Sitz des Vereins ist 31558 Hagenburg. Die Schützengesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 5.1 ff;).

Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen e.V. und der zuständigen Landesfachverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden, und erkennt deren Satzungen und Ordnungen an.

Zweck des Vereins:
Zweck des Vereins ist die Pflege und Ausübung des Schießens auf sportlicher Grundlage und des Musikwesens. Die Abhaltung von Veranstaltungen schießsportlicher und musikalischer Art, sowie Förderung der körperlichen und seelischen Ertüchtigung seiner Mitglieder, insbesondere der Jugend, durch Förderung sportlicher Leistungen und der Kameradschaft.

Die Schützengesellschaft von 1848 Hagenburg - Altenhagen ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

Gemeinnütziger Zweck und Vermögen des Vereins
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

Der Verein darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die örtliche Gemeindeverwaltung Hagenburg, um es treuhänderisch zu verwalten, bis es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung Verwendung findet.

Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Schützengesellschaft von 1848 Hagenburg - Altenhagen e.V.

Der Verein führt den Namen: Schützengesellschaft von 1848 Hagenburg - Altenhagen e.V.. Sitz des Vereins ist 31558 Hagenburg. Die Schützengesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 5.1 ff;).

Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen e.V. und der zuständigen Landesfachverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden, und erkennt deren Satzungen und Ordnungen an.

Zweck des Vereins:
Zweck des Vereins ist die Pflege und Ausübung des Schießens auf sportlicher Grundlage und des Musikwesens. Die Abhaltung von Veranstaltungen schießsportlicher und musikalischer Art, sowie Förderung der körperlichen und seelischen Ertüchtigung seiner Mitglieder, insbesondere der Jugend, durch Förderung sportlicher Leistungen und der Kameradschaft.

Die Schützengesellschaft von 1848 Hagenburg - Altenhagen ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

Gemeinnütziger Zweck und Vermögen des Vereins
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

Der Verein darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die örtliche Gemeindeverwaltung Hagenburg, um es treuhänderisch zu verwalten, bis es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung Verwendung findet.

Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keinen Anspruch auf eine Abfindung.

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Für jeden Einkauf über den nachfolgenden Shopping-Link erhält SG-Hagenburg automatisch eine Prämie. Es stehen insgesamt 2.025 Prämien-Shops zur Auswahl.
https://einkaufen.gooding.de/schuetzengesellschaft-von-1848-hagenburg-altenhagen-e-v-66446

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Das Spenden an SG-Hagenburg über den nachfolgenden Spenden-Link ist sicher und transparent. Alle Spender erhalten eine Spendenbescheinigung, die sie steuerlich geltend machen können.
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