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Unschuldig hinter Gittern - Beschlagnahmung von Welpen

Ulm
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Wir über uns

Seit Monaten sitzen bei uns über 20 Welpen (inzwischen Junghunde) in Zwangshaft.
Die Rechtslage ist derzeit absolut kontraproduktiv zum Tierschutz:

1. Fortnahme nach § 16a TierSchG: Auch diese ist erstmal nur vorläufig. Stellt sich aber heraus, dass der Halter seine Tiere unter keinen Umständen mehr halten kann (weil er z.B. ein Tierhalte-verbot hat), kann die Behörde einen Notverkauf mit Zwangsversteigerung durch einen Gerichtsvollzieher anordnen. Das natürlich insbesondere, wenn den Tieren Schaden durch weiteres Zuwarten drohen würde.
Während eines laufenden Gerichtsverfahrens sind der Behörde aber die Hände gebunden sein, da das Gericht die Rechtmäßigkeit des Grundbescheids überprüft.

2. Einziehung nach § 19 TierSchG: Aus Sicht der Tierschützer wäre die Einziehung, also dauerhafte Enteignung, der richtige Schritt. Diese kann von der Behörde verfügt werden wenn ein Tier von einer Tierquälerei oder auch Ordnungswidrigkeit nach dem TierSchG betroffen ist.
Auch dies kann aber erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erfolgen. Eine vorläufige Einziehung gibt es nicht. Das heißt, dass eine solche Entscheidung nicht während eines Gerichtsverfahrens erfolgen kann.

Wir verlangen vom Gesetzgeber für beschlagnahmte Tiere eine schnelle Lösung zu finden, d.h., tierschutzgerecht – schnelle Übereignung an das Tierheim, damit die Tiere keinen Schaden nehmen, der sich zwangsläufig über die monatelange, manchmal über Jahre dauernde Unterbringung, einstellt. Sonst müssten wir aus Tierschutzgründen die Aufnahme von beschlagnahmten Tieren verweigern.

Ungeachtet der Kosten, die diese Beschlagnahmungen verursachen, wie erhöhte Tierarzt-, Pensions- und Personalkosten, spezielles Futter und Aufbaustoffe gegen Mangelerscheinungen, können wir Tierschutzvereine keine angeordneten Zwangsmaßnahmen, die gegen den Tierschutz verstoßen, akzeptieren.

In einem monatelangen Verfahren erging am 18.03.2021 der Gerichtsbeschluss, dass die Beschlagnahmung rechtmäßig sei und die Züchterin Zuchtverbot erhält. Leider geht in unserem Fall der Leidensweg der Welpen weiter. Erst in einem Hauptverfahren wird die Rechtslage geklärt und das kann sich noch Jahre hinziehen.
Solange müssen die Hunde ihr Leben hinter Gittern fristen.

Tiere sind keine „Sache“, sondern Lebewesen, die Freude und Schmerz empfinden wie der Mensch.

Seit Monaten sitzen bei uns über 20 Welpen (inzwischen Junghunde) in Zwangshaft.
Die Rechtslage ist derzeit absolut kontraproduktiv zum Tierschutz:

1. Fortnahme nach § 16a TierSchG: Auch diese ist erstmal nur vorläufig. Stellt sich aber heraus, dass der Halter seine Tiere unter keinen Umständen mehr halten kann (weil er z.B. ein Tierhalte-verbot hat), kann die Behörde einen Notverkauf mit Zwangsversteigerung durch einen Gerichtsvollzieher anordnen. Das natürlich insbesondere, wenn den Tieren Schaden durch weiteres Zuwarten drohen würde.
Während eines laufenden Gerichtsverfahrens sind der Behörde aber die Hände gebunden sein, da das Gericht die Rechtmäßigkeit des Grundbescheids überprüft.

2. Einziehung nach § 19 TierSchG: Aus Sicht der Tierschützer wäre die Einziehung, also dauerhafte Enteignung, der richtige Schritt. Diese kann von der Behörde verfügt werden wenn ein Tier von einer Tierquälerei oder auch Ordnungswidrigkeit nach dem TierSchG betroffen ist.
Auch dies kann aber erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erfolgen. Eine vorläufige Einziehung gibt es nicht. Das heißt, dass eine solche Entscheidung nicht während eines Gerichtsverfahrens erfolgen kann.

Wir verlangen vom Gesetzgeber für beschlagnahmte Tiere eine schnelle Lösung zu finden, d.h., tierschutzgerecht – schnelle Übereignung an das Tierheim, damit die Tiere keinen Schaden nehmen, der sich zwangsläufig über die monatelange, manchmal über Jahre dauernde Unterbringung, einstellt. Sonst müssten wir aus Tierschutzgründen die Aufnahme von beschlagnahmten Tieren verweigern.

Ungeachtet der Kosten, die diese Beschlagnahmungen verursachen, wie erhöhte Tierarzt-, Pensions- und Personalkosten, spezielles Futter und Aufbaustoffe gegen Mangelerscheinungen, können wir Tierschutzvereine keine angeordneten Zwangsmaßnahmen, die gegen den Tierschutz verstoßen, akzeptieren.

In einem monatelangen Verfahren erging am 18.03.2021 der Gerichtsbeschluss, dass die Beschlagnahmung rechtmäßig sei und die Züchterin Zuchtverbot erhält. Leider geht in unserem Fall der Leidensweg der Welpen weiter. Erst in einem Hauptverfahren wird die Rechtslage geklärt und das kann sich noch Jahre hinziehen.
Solange müssen die Hunde ihr Leben hinter Gittern fristen.

Tiere sind keine „Sache“, sondern Lebewesen, die Freude und Schmerz empfinden wie der Mensch.

Träger und Verantwortliche

Tierheim Ulm

Ulm

Shopping-Link von Unschuldig hinter Gittern - Beschlagnahmung von Welpen

Für jeden Einkauf über den nachfolgenden Shopping-Link erhält Unschuldig hinter Gittern - Beschlagnahmung von Welpen automatisch eine Prämie. Es stehen insgesamt 2.025 Prämien-Shops zur Auswahl.
https://einkaufen.gooding.de/unschuldig-hinter-gittern-beschlagnahmung-von-welpen-96717

Spenden-Link von Unschuldig hinter Gittern - Beschlagnahmung von Welpen

Das Spenden an Unschuldig hinter Gittern - Beschlagnahmung von Welpen über den nachfolgenden Spenden-Link ist sicher und transparent. Alle Spender erhalten eine Spendenbescheinigung, die sie steuerlich geltend machen können.
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