

Wuala nu Orukula e.V.
So kannst du helfen:
Wir über uns
„Wuala nu Orukula“, Säen und Ernten, Verein zur Förderung von Selbsthilfeinitiative in Afrika e.V..
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
1. die Durchführung von Projekten und Maßnahmen,
die der Förderung der Bildung ,Erziehung ,Aus- Fort- und Weiterbildung dienen,
die der Hilfe zur Selbsthilfe dienen,
die der Erhaltung und Pflege kultureller und künstlerischer Aktivitäten dienen,
die zur Verbesserung der Lebensumstände für bestimmte sozial schwache Zielgruppen dienen,
die dem Natur- und Umweltschutz dienen,
die der Erhaltung und Förderung der Gesundheit dienen,
die der Verbesserung der Ernährungslage dienen,
die zur Erforschung und Förderung angepasster Technologie in Afrika dienen.
2. die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit über die Zwecke des Vereins,
3. die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
Daneben kann der Verein im Sinne eines Fördervereins auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Entwicklungszusammenarbeit im sinne des § 58 Nr. 1 AO vornehmen.
„Wuala nu Orukula“, Säen und Ernten, Verein zur Förderung von Selbsthilfeinitiative in Afrika e.V..
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
1. die Durchführung von Projekten und Maßnahmen,
die der Förderung der Bildung ,Erziehung ,Aus- Fort- und Weiterbildung dienen,
die der Hilfe zur Selbsthilfe dienen,
die der Erhaltung und Pflege kultureller und künstlerischer Aktivitäten dienen,
die zur Verbesserung der Lebensumstände für bestimmte sozial schwache Zielgruppen dienen,
die dem Natur- und Umweltschutz dienen,
die der Erhaltung und Förderung der Gesundheit dienen,
die der Verbesserung der Ernährungslage dienen,
die zur Erforschung und Förderung angepasster Technologie in Afrika dienen.
2. die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit über die Zwecke des Vereins,
3. die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
Daneben kann der Verein im Sinne eines Fördervereins auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Entwicklungszusammenarbeit im sinne des § 58 Nr. 1 AO vornehmen.
